LEADER-Förderung
Haben Sie eine Idee?
Lassen Sie uns sie gemeinsam umsetzen!
Sie möchten Ihre Projektidee im Lahn-Dill-Bergland realisieren? Das LEADER-Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Visionen zu verwirklichen und gleichzeitig die Region nachhaltig zu stärken. Unser Regionalmanagement unterstützt Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Wichtig:
Nur Projekte, die vor Ausstellung des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurden, können gefördert werden.
Der Weg der Antragstellung – wie Sie ein Projekt beantragen:

Erstes Gespräch mit dem Regionalmanagement
Projektbeschreibungsbogen LEADER 2023-2027 LDB (.docx-Datei)

Prüfung des Projekts
Das Regionalmanagement prüft, ob Ihr Projekt dem Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Hessen entspricht und einen Beitrag zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leistet.
Passt Ihr Vorhaben zur Region, bespricht das Regionalmanagement mit Ihnen, welche Unterlagen für den Förderantrag benötigt werden. Nach Einreichung dieser Unterlagen klärt das Regionalmanagement gemeinsam mit der Bewilligungsstelle die Förderfähigkeit ab.
Hinweis: Das Projekt muss vorfinanziert werden, und im Rahmen der Förderung muss die Gesamtsumme des Vorhabens nachgewiesen werden.

Bewertung durch das Entscheidungsgremium
Nach erfolgreicher Beratung und Prüfung erstellt das Regionalmanagement einen Projektbewertungsbogen und eine Beschlussvorlage für das LEADER-Entscheidungsgremium. Dieses entscheidet über die Förderwürdigkeit des Projekts.
Ihr Vorhaben wird dem Entscheidungsgremium erst vorgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Bewilligungsstelle die Förderfähigkeit festgestellt hat

Positiver Beschluss und Förderantrag
Bei einem positiven Beschluss erhalten Sie als Antragsteller*in vom Regionalmanagement die Mitteilung über die Auswahlentscheidung und nehmen anschließend Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf.

Förderantrag stellen
Nach der Kontaktaufnahme mit der Bewilligungsstelle können Sie nun den offiziellen Förderantrag bei der Fachbehörde über das LAWILE-Portal des Hessischen Landwirtschaftsministeriums stellen.

Projektumsetzung und Abrechnung
Nach der Bewilligung können Sie mit der Umsetzung des Projekts beginnen. Die Abrechnung erfolgt über den Verwendungsnachweis gegenüber der Bewilligungsstelle.
Wichtig:
Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn Sie den Bewilligungsbescheid oder eine schriftliche Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns erhalten haben.
Keine Aufträge, keine Bestellungen, kein Baubeginn vor der Genehmigung!
Hinweis: Alle Gesamtkosten müssen vorfinanziert werden. LEADER-Fördermittel sind Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Bitte achten Sie darauf, dass alle einzureichenden Unterlagen rechtsgültig unterschrieben werden.
Die Projektauswahlkriterien der einzelnen Handlungsfelder finden Sie hier:
Projektbewertungsbogen Handlungsfeld 1
Gleichwertige Lebensverhältnisse für „ALLE“ – Daseinsvorsorge
(als .docx herunterladen)
Projektbewertungsbogen Handlungsfeld 2
Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen
(als .docx herunterladen)
Projektbewertungsbogen Handlungsfeld 3
Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus nutzen
(als .docx herunterladen)
Projektbewertungsbogen Handlungsfeld 4
„Bioökonomie“ – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten
(als .docx herunterladen)
Förderfähige und nicht-förderfähige Kosten
Förderfähig
Förderfähig sind grundsätzlich die Netto-Investitionskosten eines Vorhabens, sofern dieses den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dient. Ist ein Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt, können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Brutto-Kosten – also inklusive Mehrwertsteuer – anteilig gefördert werden. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall möglich ist, muss individuell geprüft und im Vorfeld genau abgeklärt werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass bestimmte Kostengruppen grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind. Welche Kosten dies konkret betrifft, sprechen Sie am besten frühzeitig mit dem Regionalmanagement ab, das Ihnen hierzu unterstützend zur Seite steht, um spätere Missverständnisse bei der Antragstellung zu vermeiden.
Nicht förderfähig:
- Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, Software)
- Gebrauchte Gegenstände
- Verbrauchsmaterial
- Ersatz abgenutzter Gegenstände
- Kommunale Pflichtaufgaben
- Kosten, die unter 800 € Netto fallen
Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
Da es sich um EU- und Landesmittel handelt, muss die Verwendung öffentlich nachvollziehbar sein:
- Befürwortete Projekte werden auf der Website veröffentlicht
- Geförderte Projekte in Newsletter und Social Media
- Hinweisschild bei investiven Projekten, um die LEADER-Förderung sichtbar zu machen, muss angebracht werden
- Aussagekräftige Fotos für die Projektvorstellung
Mit Ihrer Beteiligung helfen Sie mit, das Lahn-Dill-Bergland nachhaltig zu stärken und zu einem lebens- und zukunftsfähigen Raum für alle Generationen zu entwickeln.
Beachten Sie das Merkblatt Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen vom Land Hessen der für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 (GAP-SP) in Hessen sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wichtig ist.


