Regionalbudget
Förderung für Kleinprojekte
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte im Wert von 1.000 bis 20.000 € (brutto, inkl. Mehrwertsteuer) gefördert werden. Die Projekte müssen dem Förderrahmenplan GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) zugeordnet werden können und den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) entsprechen.
Förderquote: 80% der förderfähigen Summe (Brutto) – Eigenanteil 20%. Die Gesamtkosten müssen vorfinanziert werden. Da die Fördermittel aus mehreren Ebenen stammen – EU, Bund und Land – kann es nach der Entscheidung noch etwas dauern, bis die Bewilligung tatsächlich erfolgt. Erfahrungsgemäß werden die Zuwendungsbescheide (vorbehaltlich der Mittelzuweisung) meist im Mai oder Juni des jeweiligen Jahres versendet.
Hinweis:
Der Aufruf für das Regionalbudget 2026 ist abgeschlossen – derzeit können keine weiteren Anträge eingereicht werden.
Nächster Aufruf für das Regionalbudget 2027: voraussichtlich Ende 2026.
Förderaufruf Regionalbudget 2026
Fristende für Einreichung: 28.01.2026 (Stufe 1)
Zweistufiges Antragsverfahren:
Stufe 1 (bis 28.01.2026):
Eingehende Projektanträge auf Vollständigkeit prüfen. Das Entscheidungsgremium trifft Anfang Februar eine Vorauswahl.
Stufe 2 (bis 02.03.2026):
Für ausgewählte Projekte müssen vollständige Unterlagen eingereicht werden. Bewertung durch Entscheidungsgremium am 18.03.2026.
Zeitplan:
- Starterlaubnis: ca. Mai/Juni 2026 (nach Weiterleitungsvertrag und vorbehaltlich der Mittelzuweisung)
- Projektabschluss: 15.10.2026
- Mittelübertragungen ins nächste Jahr sind ausgeschlossen
Wichtig:
Mit dem Projekt darf erst nach Erhalt der Starterlaubnis begonnen werden. Vorzeitiger Beginn führt zum Förderausschluss!
Thematische Schwerpunkte Regionalbudget 2026
Das Entscheidungsgremium hat folgende Prioritäten festgelegt:
- Für Nachhaltigkeit sensibilisieren und entsprechendes Engagement fördern
- Biodiversität in Städten und Dörfern fördern
- Versorgungsmöglichkeiten mit touristischem Potential
- Kinder- und Jugendprojekte
Wer kann Förderung beantragen?
Förderfähig:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen und Vereine)
- Natürliche Personen (Privatpersonen)
Nicht förderfähig:
- Unternehmen und unternehmerisch tätige Vereine
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Kleinprojekte, die den Zielen der LES entsprechen und dem GAK-Rahmenplan zugeordnet werden können.
Nicht förderfähig:
- Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten etc.)
- Gebrauchte Gegenstände
- Verbrauchsmaterial
- Ersatz/Austausch abgenutzter Gegenstände
- Lebende Tiere
- Einjährige bzw. nicht standorttypische Pflanzen
- Kommunale Pflichtaufgaben
- Gegenstände unter 800 € netto
Antragsverfahren
Einreichung aller Unterlagen per E-Mail an:
Ansprechpartnerinnen:


Regionalbudget Unterlagen:
Download Antragsunterlagen:
Die Projektauswahlkriterien für das Regionalbudget finden Sie hier:
Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass die erforderlichen einzureichenden Unterlagen rechtsgültig unterschrieben werden.
Wichtig ist, dass ein Projekt nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf!
Haben Sie eine Idee?
Lassen Sie uns sie gemeinsam umsetzen! Das Regionalmanagement berät Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Projektidee!

